KFZ Sachverständigenbüro Mai

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Ihr KFZ-Gutachter im Kreis Herford und ganz OWL

Gerade, wenn es um Ihr Fahrzeug geht wie das, brauchen Sie einen Partner wie Kollegen vom KFZ Sachverständigenbüro Mai, die Ihnen kompetent und unabhängig zur Seite stehen. Als KFZ-Sachverständige kommen wir auf Wunsch auch direkt zum Unfallort, zu Ihnen nach Hause oder auch zu Ihrer Werkstatt. Wir sind flexibel und möchten Ihnen als KFZ-Gutachter so viel Arbeit abnehmen wie möglich.

Für Sie als Geschädigter ist ein Schadensgutachten in den meisten Fällen komplett kostenlos, wir rechnen für Sie mit einer Abtretungserklärung das entstandene Honorar bei der gegnerischen Versicherung ab. Eine Anzahlung oder Vorauszahlung ist für Sie nicht notwendig. Die Versicherungen beschäftigen in der Regel einige Anwälte und Sachverständige. Sie haben bei einem Haftpflichtschaden immer das Anrecht auf gleiches, deswegen übernehmen wir den technischen Part für Sie. Damit Sie juristisch auf der gleichen Ebene sind wie die Versicherung, empfehlen wir immer einen Anwalt zu nehmen, diesen zahlt in den meisten Fällen die gegnerische Versicherung.

Der Prozess der Unfallaufbearbeitung in einem Video

Wichtigsten Fragen im Überblick

Sie hatten einen Unfall und sind nicht schuld? (Haftpflichtschadenfall)

Sichern Sie sofort Ihre Schadensersatzansprüche und ziehen Sie einen KFZ-Sachverständigen hinzu. Dazu haben Sie nach geltender Rechtslage das Recht! Für die Kosten müssen der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung aufkommen.

Sie sind in gar keinem Fall dazu verpflichtet, einen KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständigen der gegnerischen Versicherung anzunehmen, wovon wir auch strikt abraten, da es hier zu einem Interessenkonflikt kommt, immerhin wird der KFZ-Gutachter von der Versicherung bezahlt, für die er das Gutachten erstellt.

Welche KFZ-Werkstatt darf / soll man der Reparatur beauftragen?

Sie haben natürlich das absolute Recht, selber zu entscheiden, wo Sie den Schaden reparieren lassen! Sie sind nicht verpflichtet, das Fahrzeug bei einer Werkstatt reparieren zu lassen, die durch die Versicherung vorgeschlagen wird. Es ist allein Ihre Entscheidung, wo Sie den Schaden beheben lassen!

Sie haben einen Verkehrsunfall verschuldetet? (Kaskoschadenfall)

Wenn Sie als Versicherungsnehmer einen Unfall selbst zu verantworten haben, prüfen Sie, ob Vollkasko oder Teilkasko gemäß Ihrer Vertragsbedingungen besteht. Prüfen Sie auch, ob Sie eine freie Wahl des KFZ-Gutachters haben, oder ob ein KFZ-Gutachter der Versicherung die Schadensabwicklung übernimmt, da die Rechtslage zum Haftpflichtschaden anders ist. Wir schreiben auch für Sie ein Gutachten, zudem im Kasko Fall.

Anwalt beauftragen?

Anwaltshonorar wird ebenfalls in den meisten Fällen von der generischen Versicherung übernommen, gerne empfehlen wir Ihnen auch einen Anwalt.

Leihwagen oder Ausfallentschädigung?

Als Geschädigter haben Sie das Anrecht auf Mobilität, wenn Sie aber bewusst darauf verzichten möchten, wird Ihnen eine Ausfallentschädigung pro Tag des Ausfalls angerechnet.

Wir sind für Sie da – schnell und zuverlässig

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