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Wir sind für Sie da - schnell und zuverlässig

Vertrauen Sie den Profis
vom KFZ-Sachverständigenbüro Mai

KFZ-SACHVERSTÄNDIGE IN HERFORD

Vertrauen Sie Ihr Fahrzeug den Experten des KFZ Sachverständigenbüros Mai im Kreis Herford an. Als erfahrene KFZ-Sachverständige stehen wir Ihnen kompetent und unabhängig zur Seite. Unser Service geht über das übliche Maß hinaus – auf Wunsch kommen wir direkt zum Unfallort, zu Ihnen nach Hause oder auch zur Werkstatt. Flexibilität ist unsere Stärke, denn wir möchten Ihnen als KFZ-Gutachter so viel Arbeit wie möglich abnehmen.


Was tun im Schadensfall?

  • Sie hatten einen Unfall und sind nicht schuld? (Haftpflichtschadenfall)

    Sichern Sie sofort Ihre Schadensersatzansprüche und ziehen Sie einen KFZ-Sachverständigen hinzu. Dazu haben Sie nach geltender Rechtslage das Recht! Für die Kosten müssen der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung aufkommen.


    Sie sind in gar keinem Fall dazu verpflichtet, einen KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständigen der gegnerischen Versicherung anzunehmen, wovon wir auch strikt abraten, da es hier zu einem Interessenkonflikt kommt, immerhin wird der KFZ-Gutachter von der Versicherung bezahlt, für die er das Gutachten erstellt.

  • Sie haben einen Verkehrsunfall verschuldetet? (Kaskoschadenfall)

    Wenn Sie als Versicherungsnehmer einen Unfall selbst zu verantworten haben, prüfen Sie, ob Vollkasko oder Teilkasko gemäß Ihrer Vertragsbedingungen besteht. Prüfen Sie auch, ob Sie eine freie Wahl des KFZ-Gutachters haben, oder ob ein KFZ-Gutachter der Versicherung die Schadensabwicklung übernimmt, da die Rechtslage zum Haftpflichtschaden anders ist. Wir schreiben auch für Sie ein Gutachten, zudem im Kasko Fall.

  • Welche KFZ-Werkstatt darf / soll man der Reparatur beauftragen?

    Sie haben natürlich das absolute Recht, selber zu entscheiden, wo Sie den Schaden reparieren lassen! Sie sind nicht verpflichtet, das Fahrzeug bei einer Werkstatt reparieren zu lassen, die durch die Versicherung vorgeschlagen wird. Es ist allein Ihre Entscheidung, wo Sie den Schaden beheben lassen!

  • Anwalt beauftragen?

    Anwaltshonorar wird ebenfalls in den meisten Fällen von der generischen Versicherung übernommen, gerne empfehlen wir Ihnen auch einen Anwalt.

  • Leihwagen oder Ausfallentschädigung?

    Als Geschädigter haben Sie das Anrecht auf Mobilität, wenn Sie aber bewusst darauf verzichten möchten, wird Ihnen eine Ausfallentschädigung pro Tag des Ausfalls angerechnet.

Kostenloses Schadensgutachten - rechtliche Unterstützung für Geschädigte

Als Geschädigter erhalten Sie bei uns in den meisten Fällen Ihr Schadensgutachten komplett kostenlos. Wir regeln für Sie über eine Abtretungserklärung das entstandene Honorar direkt mit der gegnerischen Versicherung. Eine Anzahlung oder Vorauszahlung ist nicht erforderlich. Da Versicherungen häufig Anwälte und Sachverständige beschäftigen, haben Sie bei einem Haftpflichtschaden immer das Recht auf Gleichbehandlung. Wir übernehmen den technischen Part für Sie, damit Sie juristisch auf Augenhöhe mit der Versicherung stehen. Zur Sicherung Ihrer Interessen empfehlen wir stets einen Anwalt, dessen Honorar in den meisten Fällen von der gegnerischen Versicherung getragen wird. Verlassen Sie sich auf unsere Fachkompetenz – Ihr Fahrzeug ist bei uns in besten Händen.

Was unsere Kunden sagen

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen

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